Änderungen i.Z.m. mit der COVID-19-Maßnahmenverordnung
Aufgrund der COVID 19 Maßnahmenverordnung ist der Präsenz-Trainingsbetrieb zurzeit wieder normal möglich.
Zu beachten sind die neuen Verkehrsbeschränkungen für Personen mit positivem Corona-Test (SARS-CoV-2-Test): COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (gültig seit 01.08.2022)
Bitte bei Teilnahme an einem Training einmalig ausfüllen und mitnehmen: Einverständniserklärung samt verbindlicher Anmeldung zu einer Sportausübung (im Rahmen der COVID Schutzmassnahmen erforderlich)
Weitere Informationen sind auch in den neuesten Beiträgen sowie direkt von euren TrainerInnen zu erfahren.
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Weiterführende Informationen
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- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Informationen zum Coronavirus
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html - Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
Häufig gestellte Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sport
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html - Österreichischer Karatebund
Karate COVID 19
https://karate-austria.at/de/covid19
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz