Update zu COVID-19-Maßnahmenverordnung

Bitte um Beachtung: Mit Montag, 8. November, gilt beim Training 2G anstelle von 3G. Ausnahme: Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12ten Lebensjahr. Dennoch wird eine Testung dieser Personengruppe dringend empfohlen. Für Kinder/Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren wird der Ninja-Pass einem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Weitere Infos und Links finden sich auf der Unterseite COVID-19-Maßnahmenverordnung